
Habe ich eine gültige Heilmittelverordnung vom Arzt bekommen ?
Eine Heilmittelverordnung, die in der Arztpraxis nicht korrekt ausgestellt wurde, kann bei uns leider nicht angenommen werden. Um Ihnen unnötige Laufereien zu ersparen, können Sie hier Ihre
Heilmittelverordnung schon nach Erhalt schnell überprüfen (Verordnung von oben nach unten):
Verordnungsprüfung einer Standartverordnung :
Ist die Zuzahlungsbefreiung korrekt angekreuzt ?
Ist Ergotherapie verordnet ?
Ist das Adressfeld korrekt ausgefüllt ?
Sind Arzt- und Versicherungsdaten eingetragen ?
Ist eine Diagnosegruppe eingetragen ?
Ist ein/e ICD10 Code, Diagnose und Leitsymptomatik vorhanden ?
Ist das Heilmittel eingetragen ?
Ist die Verordnungsmenge und die Frequenz eingetragen ?
Benötige ich einen Hausbesuch und ist dieser angekreuzt ?
Ist die Verordnung abgestempelt und unterschrieben ?
Erster Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen nach
Ausstellungsdatum
Verordnungsprüfung einer Blankoverordnung
Ist die Zuzahlungsbefreiung korrekt angekreuzt ?
Ist Ergotherapie verordnet ?
Ist das Adressfeld ausgefüllt ?
Sind Arzt- und Versicherungsdaten eingetragen ?
Ist eine Diagnosegruppe SB1, PS3, oder PS4 eingetragen ?
Ist ein/e ICD10 Code, Diagnose und Leitsymptomatik vorhanden ?
Steht „Blankoverordnung“ im Heilmittelfeld
Benötige ich einen Hausbesuch und ist dieser angekreuzt ?
Ist die Verordnung abgestempelt und unterschrieben ?
Erster Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen nach
Ausstellungsdatum